letzte Aktualisierung: 06.02.2012 13:31:27

Gemeinsame Beichte

Das Wort „Beichte“ kommt von althochdeutsch bijiht „Bekenntnis“, Schuldbekenntnis. Ein kürzeres oder längeres Schuldbekenntnis gehört in jeden Gottesdienst. Im Vaterunser heißt es: „Und vergib uns unserer Schuld“ (wörtlich in der Mehrzahl: „unsere Sünden“). Auch das „Herr erbarme dich“ kann als Schuldbekenntnis verstanden werden. - Für sich genommen ist ein Schuldbekenntnis im theologischen Sinn noch keine Beichte. Wie Martin Luther im Kleinen Katechismus sagt:

„Die Beichte begreift zwei Stücke in sich:

als von Gott selbst und ja nicht daran zweifle, sondern fest glaube, die Sünden seien dadurch vergeben vor Gott im Himmel.“ (EG 806.6 Der Kleine Katechismus zur Beichte)

Eine Beichte besteht aus Schuldbekenntnis und Absolution, auf der im evangelischen Verständnis der Schwerpunkt liegt. An anderer Stelle hebt Martin Luther hervor, in der Beichte, „unser Werk (das Schuldbekenntnis) gering, aber Gottes Wort (die Absolution) hoch und groß zu achten“. Die frohe Botschaft, das Evangelium, wird in jedem Gottesdienst verkündigt, in der Beichte erklingt der persönliche Zuspruch: „Dir sind deine Sünden vergeben.“

Martin Luther kannte nur die Einzelbeichte, die in unserer Landeskirche bis 1698 vor dem Abendmahlsgang obligatorisch und darüber hinaus gebräuchlich war. Die Einzelbeichte ist auch heutzutage nicht grundsätzlich abgeschafft (siehe EG 792 Die Beichte) worden, sondern auf besondere Anmeldung hin möglich.

Die Gemeinsame Beichte wird in unserer Gemeinde neben besonderen Anlässen an jedem Sonn- oder Feiertag um 8:45 Uhr angeboten. Da sie einer Vorbereitung bedarf, wird sie als eigene Feier im Gottesdienstplan ausgewiesen. Dem Schuldbekenntnis und der Absolution gehen in der Gemeinsamen Beichte die Stiftungsworte voraus, die den Bezug auf Jesus Christus deutlich machen.

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